SCHWERBEHINDERUNG – VORTEILE NUTZEN

Als „behindert“ oder „schwerbehindert“ bezeichnet sich kaum jemand gerne – denn nach wie vor sind damit viele negative Vorstellungen verbunden. Doch Sie sollten sich dadurch nicht abschrecken lassen: Wenn Sie durch Ihre Rheumatoide Arthritis stark beeinträchtigt werden, kann dadurch ein Anspruch auf einen gewissen Ausgleich entstehen. Nutzen Sie diese Vorteile und Entlastungen!

Ansprechpartner sind insbesondere die Versorgungs- oder Integrationsämter. Sie sind auch für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises zuständig. Sogenannte Ansprechstellen sollen u. a. zu einer entsprechenden Antragstellung und möglichen Leistungen beraten.1 Auch die sogenannte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung stellt ein weiteres wichtiges Informations- und Beratungsangebot für Betroffene dar.2

Gut zu wissen!

Nicht überall in der Bundesrepublik wird die Bezeichnung „Versorgungsamt“ oder „Integrationsamt“ verwendet. In Niedersachsen beispielsweise werden diese Aufgaben unter dem Dach des „Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie“ wahrgenommen. In Bremen heißt die zuständige Behörde „AVIB – Amt für Versorgung und Integration Bremen“, in Bayern „ZBFS Inklusionsamt“.

Nach dem SGB IX sind Menschen mit Behinderungen „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“3

Ein Schwerbehindertenausweis soll nicht ausgrenzen – ganz im Gegenteil; er soll dazu beitragen, dass Sie weiterhin am (Arbeits-)Leben teilhaben können. Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, überprüft das zuständige Versorgungsamt. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Am besten senden Sie mit Ihrem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft auch gleich alle Ihnen vorliegenden Arztberichte, Befunde etc. in Kopie an das Versorgungsamt. Dies kann die Bearbeitung beschleunigen.

Die Schwere der Behinderung wird als Grad der Behinderung (GdB) in Zahlen ausgedrückt. Der GdB wird in 10er-Schritten gestaffelt und kann zwischen 20 und 100 liegen. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert4 und erhält einen Schwerbehindertenausweis.

Ein Schwerbehindertenausweis soll nicht ausgrenzen – ganz im Gegenteil; er soll dazu beitragen

Der Grad der Behinderung (GdB) wird ermittelt aufgrund

  • der Berichte der Ärzte, die Sie ambulant oder stationär behandelt haben,
  • der Unterlagen von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen,
  • der Befunde von Integrations- oder Gesundheitsämtern und anderen ärztlichen Diensten, z. B. dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder dem Amtsarzt.

Um dem Versorgungsamt ein komplettes Bild Ihrer Beeinträchtigungen zu geben, können Sie auch auf einem Extrablatt Ihre Beschwerden und Einschränkungen im Alltag benennen. Zum Beispiel: Können Sie Ihren Haushalt noch selber führen? Können Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen?

Es gibt verschiedene sogenannte Merkzeichen, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Für Patienten mit Rheumatoider Arthritis sind die folgenden Merkzeichen am wichtigsten:

  • Merkzeichen „G“:
    Dies bedeutet, dass jemand erheblich in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt (gehbehindert) ist. Dies ist der Fall, wenn man nicht mehr in der Lage ist, eine Gehstrecke von zwei Kilometern innerhalb einer Gehzeit von einer halben Stunde zu bewältigen.
  • Merkzeichen „aG“:
    Dies liegt vor, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das Schwerste eingeschränkt ist („außergewöhnlich gehbehindert“).

Ein Schwerbehindertenausweis bringt für den Inhaber zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen. Dazu gehören:

  • besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, dann muss bei der Kündigung das Integrationsamt zustimmen.
  • zusätzliche Urlaubstage: Schwerbehinderten Menschen steht eine zusätzliche Urlaubswoche (in der Regel fünf Tage) zu.
  • besondere Einstellungs-/Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber: Arbeitgeber können für die Einstellung von schwerbehinderten Menschen z. B. Lohnkostenzuschüsse erhalten.
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung: Ist z. B. ein ergonomischer Bürostuhl oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch notwendig, kann dieser bezuschusst werden.
  • vorgezogene Altersrente ohne Abzug
  • Steuerfreibetrag bzw. Pauschbeträge bei Einkommens- und Lohnsteuer: Zum Beispiel können bereits ab einem GdB von 20 Steuerfreibeträge bzw. Pauschbeträge geltend gemacht werden.

Viele schwerbehinderte Menschen können und möchten weiterhin im Berufsleben stehen. Dafür gibt es Unterstützung. Die Integrationsämter beraten dazu sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Sie geben z. B. Tipps, wie sich ein behindertengerechter Arbeitsplatz einrichten lässt und welche Bezuschussungen möglich sind. Sie können sich auch direkt an Ihren Arbeitgeber, Ihre Vorgesetzten bzw. die Personalabteilung wenden. Wenn Sie in einem größeren Unternehmen beschäftigt sind, gibt es dort weitere Beratungsstellen, wie Betriebsrat, Betriebsarzt, und eventuell eine Schwerbehindertenvertretung. Diese sind verpflichtet, Ihre berufliche Eingliederung zu fördern, z. B. durch Beratung bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels, zu möglicher Teilzeitarbeit oder zur Gestaltung behindertengerechter Arbeitsprozesse und Arbeitsplätze.

  1. 1. § 12 SGB IX
  2. 2. § 32 SGB IX.
  3. 3. § 2 Abs. 1 SGB IX.
  4. 4. § 2 Abs. 2 SGB IX.